Brandschutz im Unternehmen: Was ist Pflicht?
Gesetzliche Anforderungen und Best Practices für den betrieblichen Brandschutz im Überblick.
Brandschutz im Unternehmen ist keine Option, sondern gesetzliche Pflicht. Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und müssen umfassende Brandschutzmaßnahmen umsetzen.
Rechtliche Grundlagen
Der betriebliche Brandschutz ist in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften geregelt:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Grundlegende Pflichten des Arbeitgebers
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Anforderungen an Arbeitsstätten
- ASR A2.2: Technische Regeln für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände
- Landesbauordnungen: Bauliche Anforderungen je nach Bundesland
- DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
Pflichtmaßnahmen im Überblick
1. Gefährdungsbeurteilung
Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um Brandrisiken zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Diese muss dokumentiert werden und regelmäßig aktualisiert werden.
Die Gefährdungsbeurteilung umfasst:
- Ermittlung aller Brandgefahren (brennbare Materialien, Zündquellen)
- Bewertung der Risiken
- Festlegung von Schutzmaßnahmen
- Dokumentation und regelmäßige Überprüfung
2. Brandschutzhelfer ausbilden
Nach ASR A2.2 muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen (Brandschutzhelfer).
Faustregel: Mindestens 5 % der Beschäftigten sollten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Bei erhöhter Brandgefährdung oder Schichtbetrieb kann eine höhere Quote erforderlich sein.
3. Feuerlöscheinrichtungen bereitstellen
Jedes Unternehmen muss ausreichend Feuerlöscher zur Verfügung stellen:
- Art und Anzahl richten sich nach Grundfläche und Brandgefährdung
- Feuerlöscher müssen gut sichtbar und leicht erreichbar sein
- Alle 2 Jahre müssen Feuerlöscher geprüft werden (DIN 14406)
- Kennzeichnung durch Brandschutzschilder nach ASR A1.3
4. Flucht- und Rettungswege
Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei und sicher begehbar sein:
- Ausreichende Breite (mindestens 1,20 m für bis zu 200 Personen)
- Maximal 35 m bis zum nächsten Ausgang
- Keine Verstopfung durch Materialien oder Möbel
- Notbeleuchtung und Sicherheitsleitsystem
- Flucht- und Rettungspläne nach ISO 23601
5. Brandschutzordnung erstellen
Nach DIN 14096 muss in jedem Betrieb eine Brandschutzordnung erstellt werden. Diese besteht aus drei Teilen:
Teil A – Brandschutzordnung (Aushang)
Kurze Verhaltensregeln für alle Personen im Gebäude, als Aushang an mehreren Stellen sichtbar
Teil B – Für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben
Detaillierte Informationen für alle Mitarbeiter über Brandverhütung und Verhalten im Brandfall
Teil C – Für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
Spezielle Anweisungen für Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer
6. Brandschutzbeauftragter (bei Bedarf)
In bestimmten Betrieben ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorgeschrieben:
- Industriebauten und Sonderbauten
- Verkaufsstätten ab bestimmter Größe
- Hochhäuser und Krankenhäuser
- Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung
Regelmäßige Unterweisungen
Alle Beschäftigten müssen regelmäßig über Brandgefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden:
- Mindestens einmal jährlich
- Bei Neueinstellung oder Arbeitsplatzwechsel
- Nach Änderungen der Arbeitsbedingungen
- Dokumentation der Unterweisung ist Pflicht
Checkliste: Ist Ihr Brandschutz vollständig?
- ✓Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert
- ✓Ausreichend Brandschutzhelfer ausgebildet (mindestens 5 %)
- ✓Feuerlöscher vorhanden, geprüft und gekennzeichnet
- ✓Flucht- und Rettungswege frei und gekennzeichnet
- ✓Flucht- und Rettungspläne erstellt und ausgehängt
- ✓Brandschutzordnung (Teil A, B, C) erstellt
- ✓Regelmäßige Unterweisungen durchgeführt
- ✓Brandschutzbeauftragter bestellt (falls erforderlich)
- ✓Regelmäßige Räumungsübungen durchgeführt
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Bei Verstößen gegen Brandschutzvorschriften drohen empfindliche Bußgelder, Betriebsstilllegungen und im Schadensfall persönliche Haftung der Verantwortlichen. Zudem können Versicherungen Leistungen kürzen oder verweigern, wenn Brandschutzauflagen nicht erfüllt wurden.
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